Fachkraft für Gasanlagen in Fahrzeugen Qualifizierungsstufe 3E

 

Aufbau und Änderung von Gassystemen

In der letzten Qualifikationsstufe 3E befassen Sie sich mit Aufbau, Änderung und Erstinbetriebnahme von Gassystemen in Fahrzeugen oder Versuchseinrichtungen.

Sie können anschließend bei Gefährdungsbeurteilungen mitwirken, Arbeitsanweisungen erstellen und Einweisungen durchführen. Sie können die fachliche Verantwortung für einen festgelegten Bereich übernehmen.

Die Kenntnisse der Schulung müssen innerhalb von 36 Monaten aktualisiert und erneut geprüft werden.

Zugangsvoraussetzungen

Personen, die mit wasserstoffbetriebenen Systemen bzw. Fahrzeugen umgehen oder betraut werden sollen, Entsprechende Berufserfahrung und Kenntnisse der Abläufe eines Handwerks- oder Industriebetriebs setzen wir voraus.?

Arbeiten Sie an einer Hochvolt-Anlage mit > 60 VDC Bordspannung? Dann müssen Sie die Qualifikation für Arbeiten an HV-Systemen nach der DGUV Information 200-005 nachweisen.

 

Kursinhalte

Aufbau neuer Gassysteme (nach Werksskizze und Konstruktionsvorgaben)

Vorserien-Gassystemen
- Reparatur- und Instandsetzung
- Prüfung nach Aufbau, Umbau und Instandsetzung
- Bewerten und Freigabe einschließlich Messtechnik

Einführung in die Gefährdungsbeurteilung

Schutzmaßnahmen in Werkstätten und Prüfständen
- technisch
- organisatorisch
- personenbezogen

Einführung in die Erstellung von Arbeits- und Prüfanweisungen

Rechtliche Grundlagen
- Gesetze und Verordnungen
- Regeln und Richtlinien

Prüfung (schriftlich + praktisch)

Hinweis

Nach der erfolgreichen Teilnahme am Seminar sowie der bestandenen Prüfung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Wenn Sie alle Qualifizierungsstufen erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie das Zertifikat Fachkraft für Gasanlagen in Fahrzeugen.



Unser Tipp

ESF Fachkursförderung
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst. Sie als TeilnehmerIn können dadurch von 30 %, bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr von 70 % reduzierten Lehrgangskosten profitieren. Fragen und Antworten zur ESF-Fachkursförderung.


Voraussetzung für die ESF-Fachkursförderung ist, dass entweder Ihr Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg ist oder Sie in einem Unternehmen beschäftigt sind, dessen Hauptsitz (keine Filialen) sich in Baden-Württemberg befindet.

Die erforderlichen Unterlagen, die wir ausgefüllt von Ihnen benötigen, erhalten Sie von uns. Bei Erfüllung der Voraussetzung wird der Förderbetrag direkt bei der Rechnungsstellung berücksichtigt und vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!


Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

Ansprechpartner



Telefon 0731 1425-7522
wbzu@hwk-ulm.de


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Teilnahmebedingungen

Kursinformation als PDF

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