Betriebe, die Mitarbeiter zu Bau-, Montage-, Installations- oder öffentlichen Arbeiten nach Frankreich entsenden, müssen sich um die BTP-Karte kümmern. Sie muss auf den Namen des Mitarbeiters lauten, gilt jeweils 5 Jahre und kann auch auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden. Seit 1. April 2024 gelten einige Erleichterungen.
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