Internationale Fachkräfte – Fachkräftebrücken nach Indien und Südafrika

Ab November 2023 werden die neuen Regelungen um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach und nach in Kraft treten. Unter anderem wird Fachkräften mit einer qualifizierten Berufsausbildung oder Hochschulabschluss damit ermöglicht in jeglichen Beschäftigungen tätig zu sein, wenn diese auch keine Verbindung zur absolvierten Ausbildung vorweisen. Ausnahmen gibt es allerdings bei reglementierten Berufen. Ebenso die Befristung der Westbalkanregelung bis ursprünglich Ende 2023 wird weitergeführt und entfristet.

Der Aufenthalt zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation wird ausgebaut: Ab März 2024 wir die bisherige 18-monatige Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Anpassungsmaßnahmen auf 24 Monate erhöht. Um eine Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen zu gewährleisten, werden in Deutschland Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt. Hierfür soll Fachkräften zukünftig die Möglichkeit gegeben werden, nach Deutschland einzureisen mit einem Aufenthaltstitel von bis zu sechs Monaten. Erforderlich sind hierfür Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A2. Alle Maßnahmen rund um das erweitere Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen dem Fachkräftebedarf entgegenwirken und den gesamten Prozess erleichtern.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Handwerkskammer Ulm startet für das Ausbildungsjahr 2024 erstmals zwei Pilotprojekte in Form von Fachkräftebrücken nach Indien und Südafrika. Damit setzt auch die Handwerkskammer Ulm ein wichtiges Zeichen, um den Fachkräftebedarf entgegenzuwirken und Betriebe in dieser Zeit bei dieser neuen Thematik zu unterstützen. Im Rahmen dieser Fachkräftebrücken sollen ausländische Auszubildende sowie Fachkräfte die Gelegenheit erhalten in Deutschland eine handwerkliche Ausbildung oder Tätigkeit auszuüben. Die Fachkräftebrücken sollen langfristig in das Angebot der Handwerkskammer Ulm etabliert und auf andere Gewerke ausgeweitet werden.
Momentan werden geeignete und interessierte Betriebe gesucht, welche ihre Belegschaft mithilfe von internationalen Auszubildenden und Fachkräften ergänzen und unterstützen möchten.

Die Fachkräftebrücke nach Indien vermittelt für das Jahr 2024 Azubis im Bauhauptgewerbe (Straßenbauer, Maurer und Betonbauer). Für die Fachkräftebrücke nach Südafrika sind die Gewerke offen und zudem besteht die Möglichkeit nicht nur Auszubildende, sondern auch Fachkräfte für einzelne Gewerke zu vermitteln.

Betreut wird das Thema der internationalen Fachkräfte bei der Handwerkskammer Ulm von Ramona Russin. Frau Russin wird neben Alexandra Natter zusätzlich die Personalberatung der Handwerkskammer Ulm unterstützen. Neben der Gewinnung von Fachkräften sind auch die Themen Mitarbeiterbindung und Personalführung die Beratungsschwerpunkte der Personalberatung. Frau Russin betreut von nun an den Landkreis Heidenheim sowie den Ostalbkreis.

Bei Interesse stehen Frau Russin und Frau Natter Ihnen gerne für Anfragen bereit.



Telefon 0731 1425-8206
beratung@hwk-ulm.de