Achtung: Vertragsfallen durch Trickanrufe!

Immer wieder wenden sich Mitgliedsbetriebe an die Rechtsberatung der Handwerkskammer, nachdem sie unerklärliche Rechnungen erhalten haben. Meist ging der Rechnung ein auf den ersten Eindruck unverfänglicher telefonischer Kontakt voraus. Hierbei handelt es sich eine „Betrugs-Masche“. Momentan kann man sicherlich von einer Welle sprechen.

Meist erfolgen hierbei zwei Anrufe. Zunächst behauptet der Anrufer in einem ersten Anruf, dass es bereits einen bestehenden Vertrag gäbe und dass es nur um die Verlängerung dieses Vertrages gehen würde. Es werden dabei amtlich und seriös klingende Firmennamen verwendet, die Namensbestandteile wie z.B. Gewerbeauskunft oder Firmenauskunft beinhalten. Dies gehört natürlich ebenfalls zur Masche.  In einem nachfolgenden Telefonat erfragt der Anrufer dann vermeintlich nur noch Daten, wobei das potenzielle „Abzock-Opfer“ möglichst häufig mit „Ja“ antworten soll. Dieses Telefonat wird dann aufgezeichnet und so zusammengeschnitten, dass sich das Gespräch nach einem telefonischen Vertragsschluss anhört. Anschließend wird sofort eine Rechnung über die vermeintlich beauftragte Dienstleistung gestellt. Anschließend wird über Mahnungen und teilweise auch über Inkassobüros oder Rechtsanwälte Druck ausgeübt, um die betroffenen Betriebe zur Zahlung zu nötigen.

Der Ablauf und die Methoden unterscheiden sich im Einzelfall!

Sollte Sie eine dubiose Rechnung erhalten, sollte hierauf keine Zahlung erfolgen. In einem ersten Schritt kann man zunächst eine Internetrecherche nach dem Firmennamen durchführen. Meistens findet man auf diese Weise bereits Warnungen oder Berichte anderer Betroffener. In einem zweiten Schritt sollte möglichst schnell Rechtsrat über das weitere Vorgehen eingeholt werden. Die Rechtsberatung der Handwerkskammer ist gerne behilflich!



Telefon 0731 1425-8205
recht@hwk-ulm.de