Neue Gesetze: Was sich ab Juli 2020 für Betriebe ändert

Der Gesetzgeber hat auch ab Juli wieder mehrere Änderungen oder Neureglungen beschlossen, die zum Teil zu Monatsbeginn in Kraft treten, teilweise aber auch im Laufe des Monats wirksam werden. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen und Termine im Überblick:

Senkung der Mehrwertsteuer

Ab 1. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer befristet für sechs Monate von derzeit 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird von sieben Prozent auf fünf Prozent sinken. Die Bundesregierung hat wegen der Corona-Krise ein Konjunkturpaket beschlossen, das die Wirtschaft in Deutschland wieder ankurbeln soll. Die Bundesregierung erhofft sich, dass Unternehmen die geminderte Mehrwertsteuer über Preissenkungen 1:1 an die Privatkunden weitergeben. Beim Einsatz einer elektronischen Registrierkasse sollte darauf geachtet werden, dass eine Anpassung an den Kasseneinstellungen vorgenommen wird. Zur Berichtigung der Vorsteuer und Umsatzsteuer aufgrund der Mehrwertsteuersenkung wird zeitnah noch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums mit Übergangsregelungen und Vereinfachungsregelungen erwartet.

Einreisestopp in die EU soll gelockert werden

Ab dem 1. Juli 2020 möchte die EU-Kommission – abhängig von der Corona-Lage im jeweiligen Drittstaat – den verhängten Einreisestopp in die EU schrittweise lockern. In Deutschland hat die die Bundesregierung die Reisewarnung wegen der Corona-Krise bereits ab 15. Juni 2020 für die 26 Partnerländer Deutschlands in der Europäischen Union, das gerade aus der EU ausgetretene Großbritannien und die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind (Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein) aufgehoben. Da die einzelne Länder weiterhin Einreisen beschränken oder eine Quarantäne bei Einreise vorsehen können, sollten sich Reisende vor Reiseantritt informieren.

Höhere Renten

Wie jedes Jahr werden die Renten zum 1. Juli angepasst. In diesem Jahr liegt die Steigerungen im Westen bei 3,45 Prozent und im Osten bei 4,20 Prozent. Neben der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr spielt auch die Beitragsentwicklung und das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern für die Rentenanpassung eine Rolle.

Abgabefrist Steuererklärung

Am 31. Juli 2020 endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2019. Mit einer guten Begründung, wie Arbeitsüberlastung oder noch fehlenden Steuerbelegen, ist im Einzelfall eine Fristverlängerung möglich. Wird die Steuerklärung von einem Steuerberater erstellt wird, muss diese sogar erst bis Ende Februar 2021 eingereicht werden. Für verspätete Steuererklärungen droht ein Zuschlag, der sich an der Höhe der festgesetzten Steuer orientiert, mindestens jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung.



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